Regelbedarf
Der pauschale Betrag deckt unter anderem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizung und Warmwasser sowie persönliche Bedürfnisse ab.
Mehrbedarf
Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent ihres maßgebenden Regelbedarfs. Für Alleinerziehende gelten je nach Zahl und Alter der Kinder 36 Prozent oder 12 Prozent je Kind, höchstens 60 Prozent.
Unterkunft und Heizung
Anerkannt werden tatsächliche Aufwendungen, soweit sie nach den gesetzlichen und örtlichen Regeln berücksichtigungsfähig sind. Die Angemessenheitswerte unterscheiden sich kommunal.
Einkommen
Vom Gesamtbedarf zieht das Jobcenter anrechenbares Einkommen ab. Freibeträge hängen unter anderem von Bruttoverdienst, Sozialabgaben und Einkommensart ab; der Rechner erwartet deshalb bereits den bereinigten Betrag.
Zahlbetrag
Der Überschlag lautet: Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen, mindestens null. Kindergeld wird regelmäßig als Einkommen des Kindes berücksichtigt.