563 €
Alleinstehende und Alleinerziehende; außerdem Volljährige mit minderjährigem Partner.
Regelbedarfe 2026
Die Werte gelten 2026 unverändert. Seit Juli heißt die Geldleistung Grundsicherungsgeld.
Alleinstehende und Alleinerziehende; außerdem Volljährige mit minderjährigem Partner.
Je volljährigem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft.
Volljährige 18–24 ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind; außerdem bestimmte Umzüge U25 ohne Zusicherung.
Kinder und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren.
Kinder von 6 bis 13 Jahren.
Kinder von 0 bis 5 Jahren.
BMAS, „Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, Stand 1. Juli 2026. Die individuellen Voraussetzungen ergeben sich aus dem SGB II.