Regelbedarfe 2026

Sechs Stufen.
Klare Monatsbeträge.

Die Werte gelten 2026 unverändert. Seit Juli heißt die Geldleistung Grundsicherungsgeld.

STUFE 1

563 €

Alleinstehende und Alleinerziehende; außerdem Volljährige mit minderjährigem Partner.

STUFE 2

506 €

Je volljährigem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft.

STUFE 3

451 €

Volljährige 18–24 ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind; außerdem bestimmte Umzüge U25 ohne Zusicherung.

STUFE 4

471 €

Kinder und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren.

STUFE 5

390 €

Kinder von 6 bis 13 Jahren.

STUFE 6

357 €

Kinder von 0 bis 5 Jahren.

Quelle und Stand

BMAS, „Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, Stand 1. Juli 2026. Die individuellen Voraussetzungen ergeben sich aus dem SGB II.