Grundsicherungsgeld
Die Geldleistung „Bürgergeld“ wurde umbenannt. In älteren Bescheiden und Online-Angeboten kann der bisherige Begriff noch vorkommen.
Reform zum 1. Juli 2026
Der Domainname bewahrt beide Suchbegriffe; rechtlich heißt die Geldleistung seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld.
Die Regelsätze 2026 wurden durch die Umbenennung nicht verändert. Zugleich traten Änderungen etwa bei Vermittlung, Mitwirkung, Vermögen und Wohnkosten in Kraft.
Die Geldleistung „Bürgergeld“ wurde umbenannt. In älteren Bescheiden und Online-Angeboten kann der bisherige Begriff noch vorkommen.
563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je volljährigem Partner und altersabhängige Kinderbeträge.
Neue Vermögensregeln und weitere Reformdetails werden in diesem Überschlag nicht automatisiert bewertet.