Reform zum 1. Juli 2026

Vom Bürgergeld zum
Grundsicherungsgeld.

Der Domainname bewahrt beide Suchbegriffe; rechtlich heißt die Geldleistung seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld.

01.07.2026

Neuer Name, zusätzliche Regeln

Die Regelsätze 2026 wurden durch die Umbenennung nicht verändert. Zugleich traten Änderungen etwa bei Vermittlung, Mitwirkung, Vermögen und Wohnkosten in Kraft.

Bezeichnung

Grundsicherungsgeld

Die Geldleistung „Bürgergeld“ wurde umbenannt. In älteren Bescheiden und Online-Angeboten kann der bisherige Begriff noch vorkommen.

Regelbedarf

2026 unverändert

563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je volljährigem Partner und altersabhängige Kinderbeträge.

Prüfung

Einzelfall bleibt entscheidend

Neue Vermögensregeln und weitere Reformdetails werden in diesem Überschlag nicht automatisiert bewertet.